Zucht

Der Eintritt der Geschlechtsreife ist von Rasse, Fütterung und Haltung abhängig. Beim weiblichen Rind beginnt die Geschlechtsreife mit 6-10 Monaten, beim männlichen mit 9 – 11 Monaten.

Die Zuchtreife für eine Dexterfärse liegt bei ca. 15 – 18 Monaten; das ist verglichen mit anderen Rindern recht früh. Die Zykluslänge beträgt 21 Tage, die Trächtigkeitsdauer im Mittel 280 Tage.

Den ganzen Text finden Sie in unserer Dexter – Broschüre die wir informativ und umfangreich bebildert für den interessierten Züchter und Interessenten aufgelegt haben. Mit einem Klick kommen Sie über den nachstehenden Button zur Dexterbroschüre, die Sie dort auch bestellen können.

Wichtig!

Ein genetischer Defekt bei Dextern – das Bulldog-Kalb
Das „Bulldog-Kalb“ ist ein lebensunfähiges, meistens im 5.-8. Trächtigkeitsmonat ausgestoßenes Kalb mit verformtem Kopf, verwachsenen, stummelförmigen Gliedmaßen und häufig offenem Bauch. Das Entstehen des „Bulldogs“ beruht auf einer genetischen Ursache, der Chondrodysplasie. Dabei handelt es sich um eine erblich bedingte Störung der Knorpelwachstumszone, aus der ein vermindertes Längenwachstum der Knochen (hauptsächlich die Extremitäten) resultiert („Kurzbeinigkeit“). Paaren sich zwei Tiere, die beide Träger dieses Gendefektes sind, miteinander, so besteht für die Nachkommenschaft eine Wahrscheinlichkeit des Auftretens von 25 % Bulldog-Kälbern; 25% Nicht-Trägern und 50 % Trägern des Defektes („kurzbeinigen Tieren“).

Seit 2002 ist das Gen, das für diesen Defekt verantwortlich ist, von einer Arbeitsgruppe der Universität Sydney, Australien, identifiziert: Das „normale“ Gen unterscheidet sich von dem defekten nur durch eine Insertion von 3 Basenpaaren, das heißt eine minimale genetische Veränderung führt zur Chondrodysplasie. Inzwischen steht über ein lizensiertes, niederländisches Labor ein Gentest zur Verfügung, mit dem einwandfrei Träger (engl.: Carrier; Abk. BD1-C) und Nicht-Träger (Non-Carrier; Abk. BD1-N) zu unterscheiden sind.

Aufgrund der Weiterentwicklung unserer Zucht, die inzwischen schon sehr kleine Tiere ohne Gendefekt hervorbringt, die phänotypisch kaum von chondrodysplastischen Zwergen zu unterscheiden sind, sollte man eher von „Trägern“ und „Nicht-Trägern“ bzw. von Tieren mit und ohne Gendefekt sprechen als von „kurzbeinigen“ und „langbeinigen“ Dextern.

Ein Formular für die Einreichung der Blutprobe finden Sie im nachstehenden Button!

Dieses Formular muss die Blutprobe (EDTA-Röhrchen) begleiten, die zur Feststellung des sogenannten „Bulldog-Gens“ in die Niederlande geschickt wird. Da der DNA Test urheberrechtlich geschützt ist, können wir ihn nur in der Originalfassung als geschütztes PDF Dokument zur Verfügung stellen.

Neue Zuchtbestimmungen in Bezug Gendefekt bei DEXTER-Rindern

Chondrodysplasie als Letalfaktor (homozygote Tiere sind nicht lebensfähig) ist seit langem in die Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler beim BDF aufgenommen worden. Der BDF hat im Oktober 2003 auf seiner Mitgliederversammlung beschlossen, ab 2004 nur noch Dexter-Bullen zur Körung zuzulassen, die Nicht-Träger des Defektes sind. Mit diesen Vätern wurde zunächst die Geburt von „Bulldog-Kälbern“ ausgeschlossen, weil die Nachzucht von Träger-Kühen mit einem freien Bullen zu je 50% Träger bzw. 50% Nicht-Träger ergibt.

Nach diesem ersten Schritt zur Verdrängung des Gendefektes aus der Population bestand die Gelegenheit, aus den Trägerkühen ausreichend Nachzucht zu erhalten und die genetischen Ressourcen der ohnehin kleinen Population auszuschöpfen.

Inzwischen ist die Mehrheit der getesteten Tiere negativ (=ohne Gendefekt; BD1-N). Die Population ist erfreulich gewachsen, so dass ein zweiter Schritt möglich wurde: So hat die Mitgliederversammlung auf Antrag des Rasseverbandes (Dexter Verband Deutschland) im Jahr 2009 beschlossen, dass auch weibliche Tiere, die ab 2010 geboren sind, nur noch Bullenmütter werden können, wenn sie Nicht-Träger des Defektes sind. Das hat außerdem den Vorteil, dass die genetisch bedingte, eigentliche Körpergröße, die bei Trägern des Gendefektes überdeckt ist von der Chondrodysplasie, jetzt bei Bullenmüttern sichtbar ist und auch hier als Selektionsmerkmal herangezogen werden kann:
Tiere, die in der Größe vom Standard abweichen, werden nicht in Herdbuch A übernommen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Sukzessive ist es gelungen, den Anteil der Dexter mit Gendefekt drastisch zu verringern und somit die Population qualitativ zu verbessern (Trägertiere neigen im Alter eher zu Arthrosen etc.).

Der Aufstieg in die Hauptherdbuchklasse A ist in Zukunft nur noch für solche Tiere möglich, die außer den Voraussetzungen der Zuchtbuchordnung nachweislich ohne den Gendefekt Chondrodysplasie sind. Der Nachweis ist im Rahmen einer DNA-Untersuchung über einen SNP-Chip (=Single Nucleotid Polymorphism) zu erbringen; dieser gibt auch Auskunft über die Abstammung (wenn die Eltern eine SNP-Untersuchung haben) und den Hornstatus.

Ein Antrag für eine SNP-Untersuchung ist beim zuständigen Zuchtverband zu stellen.

Ab 2016 gilt:
Sind beide Eltern im Herdbuch als BF eingetragen, wird dieses für weibliche Nachzucht übernommen (Beschluss der ZLT v. 24. Nov. 15).