RINDER HALTEN IN DEUTSCHLAND

Kontrolle ist alles

Wer in Deutschland Rinder züchten will, muß zwei Begriffe auseinanderhalten: die staatlich überwachte Rinderhaltung und privat organisierte Rinderzucht.

Rinderhaltung

Die Haltung  von Rindern ist ein Bereich, der einer umfassenden staatlichen Kontrolle unterliegt. Die Kontrolle bezieht sich zum einen auf die Rinder selbst, die bei einer Art “Einwohnermeldeamt für Rinder” gemeldet sein müssen. Jede Geburt, jeder Zugang und jeder Abgang muß dieser staatlich beauftragten Stelle gemeldet werden. Verstöße gegen die zugrundeliegende Vieh-Verkehrs-Verordnung (VVVO) sind bußgeldbewehrt.

Zum anderen wird der Betrieb selbst ebenfalls kontrolliert: So müssen sich Neueinsteiger in die Rinderhaltung zunächst beim zuständigen Kreisveterinär eine Betriebsnummer zuteilen lassen. Mit dieser Betriebsnummer muß eine Meldung beim Tierseuchenfonds erfolgen. Erst nachdem diese beiden Stellen über den neuen rinderhaltenden Betrieb informiert sind, kann die Registrierung beim oben erwähnten "Einwohnermeldeamt" erfolgen. Jedes Tier muß mit einer 10-stelligen Nummer eindeutig gekennzeichnet sein: diese Nummer ist als Ohrmarke in beiden Ohren des Tieres anzubringen. Für jedes Tier wird ein Rinderpass (für ältere Tiere ein sog. Begleitpapier) ausgestellt, der -wie der KFZ-Brief beim Auto- das Rind begleitet.

Rinderzucht

Im Vergleich zur Rinderhaltung verursacht die Rinderzucht wenig zusätzlichen Aufwand. Grundsätzlich gilt: Wer Rinder züchtet, muß Mitglied in einem Zuchtverband sein. Dieser Zuchtverband muß für das Bundesland, in dem der Betrieb beheimatet ist, eine Zulassung des zuständigen Landwirtschaftsministeriums haben.

Zuchtverbände sind keine staatlichen Organisationen, meist sind es Vereine oder Genossenschaften. Zuchtverbände haben folgende zentrale Aufgaben:

  • die Zuchttiere einer oder mehrerer Rassen zu registrieren,
  • durch geeignete Kontrollmaßnahmen die Abstammungen der Tiere sicherzustellen,
  • Leistungsprüfungen durchzuführen sowie
  • Zuchtbescheinigungen auszustellen, aus denen Abstammung und Leistung eines Tieres bzw. die Leistungen der Vorfahren hervorgeht.

Nicht jeder, der Rinder hält, züchtet sie auch. Wer aber Rinder zum Zwecke der gezielten Erzeugung von Nachwuchs hält und diesen Nachwuchs als reinrassige Tiere verkaufen will, sollte Zuchtbescheini-gungen vorlegen können. Für Tiere ohne Zuchtbescheinigung ist der Markt in der Regel sehr eng.

Importtiere Änderung am 21.09.2010

Der Import lebender Zuchtrinder spielt gerade bei den Dextern eine erhebliche Rolle, da die Population in Deutschland sehr klein ist. In der Regel kommen die Tiere aus einem EU-Land und sind neben einer Importbescheinigung von einer Zuchtbescheinigung oder von einem Exportzertifikat begleitet. Zuchtbescheinigungen oder Exportzertifikate von Tieren, die aus einem EU-Land nach Deutschland kommen, werden hier anerkannt; die Tiere können in die Herdbücher aufgenommen werden.

Bitte beachten: In Artikel 2 der EG Entscheidung 2005/379/EG sind die Anforderungen für Zuchtbescheinigungen im innergemeinschaftlichen Handel festgelegt. Nach Artilkel 2 Abs. 1a muss die Zuchtbescheinigung die Überschrift "Zuchtbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel, ausgestellt in Übereinstimmung mit der Entscheidung 2005/379/ EG" enthalten.

Zuchtbescheinigungen

Eine Zuchtbescheinigung muß − wie der KFZ-Brief beim Auto − jedesmal neu ausgestellt werden, wenn ein Zuchttier in Verkehr gebracht wird, da der jeweils aktuelle Besitzer in dem Papier vermerkt sein muß.

Auf dieser Bescheinigung wird vermerkt:

  • Rasse, Ohrmarke, Name, Geburtsdatum und Leistungsangaben des Tieres,
  • Ohrmarke, Name und Leistungen der drei vorhergehenden Generationen

Was verlangt ein Zuchtverband von seinen Mitgliedern?

Zunächst einmal die Einsicht, daß die Verwaltung aller Informationen über Tiere des Herdbuchs und die Arbeit mit diesen Informationen den gemeinsamen Interessen aller Züchter dienen. Diese gemeinsamen Interessen sind:

  • die Gewährleistung korrekter Herdbuchdaten und
  • die züchterische Verbesserung der Rasse

Jeder Züchter muß dem Zuchtverband per Geburtsmeldung mitteilen, wenn ein Kalb geboren wurde. Darüber hinaus müssen der Zukauf, der Verkauf oder die Schlachtung eines Herdbuchtieres angezeigt werden. Jeder Zuchtverband überprüft stichprobenartig die Richtigkeit von Geburtsmeldungen, z.B. indem für jedes 100. Kalb eine Abstammungsuntersuchung per Bluttypenkarte angeordnet wird. Wissentlich falsche Angaben führen zum Ausschluß, um die Züchterschaft und das Herdbuch vor falschen Daten zu schützen.

All diese Maßnahmen kosten Geld; daher erheben alle Zuchtverbände Gebühren in unterschiedlicher Höhe.

Was bietet ein Zuchtverband seinen Mitgliedern?

  1. eine ordnungsgemäße, unparteiische Herdbuchführung,
  2. die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen auf Anfrage,
  3. die Durchführung von Leistungsprüfungen auf dem Heimatbetrieb
  4. Beratungen und Schulungen
  5. die Durchführung von Tierschauen und Züchtertreffen

Schreiben Sie uns einfach an, wenn Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft im Dexter-Verband-Deutschland e.V. wahrnehmen wollen.

Entweder per Post an unseren Vorstand oder hier einfach per info@dexter-verband-deutschland.de